Wahlen zur Vertreterversammlung
der KV Berlin 2016
Liste Kooperation ist Zukunft
Zur Wahl 2010 sind wir für die gemeinsame Interessenvertretung aller kooperativ tätigen Kolleginnen und Kollegen sowohl in Gemeinschaftspraxen, MVZ’s oder sonstigen BAG’s in der KV Berlin angetreten.
Unser Ziel ist die Optimierung der Kooperation im ambulanten Bereich, unabhängig ob angestellt oder selbstständig tätig, auf der Basis von Gleichberechtigung und fairem Miteinander der verschiedenen Fachgruppen sowohl im psychotherapeutischen, haus- und fachärztlichen Sektor.
Ein erster Erfolg 2010 war die Erringung von drei Mandaten in der 40 köpfigen Vertreterversammlung. Es konnten im Verlauf der letzten Legislaturperiode wichtige Schlüsselpositionen in zahlreichen Ausschüssen besetzt und damit Entscheidungsprozesse gemäß unserem Wählerauftrag beeinflusst werden.
Der Abbau intransparenter Entscheidungs- und Verwaltungsabläufe, die Brandmarkung der Selbstbedienungsmentalität von Funktionsträgern und die Verbesserung der Nachvollziehbarkeit unserer Honorarberechnungen sind von uns innerhalb der Vertreterversammlung und den Ausschüssen konstruktiv diskutiert worden.
Die KV Berlin hat unter Führung des jetzigen Vorstandes durch diverse Vorkommnisse (z.B. ‚Übergangsgelder‘) den Ruf der Selbstverwaltung und damit der gesamten Ärzteschaft beschädigt.
Die Realität in der KV Berlin ist aktuell mehr charakterisiert durch die Sorge vor repressiven Maßnahmen in Prüfverfahren als durch eine kollegiale, serviceorientierte Hilfe für die Belange der ambulanten Ärzteschaft.
Daher fordern wir
- Professionalisierung der KV-Vorstandsarbeit mit Unabhängigkeit der Vorstandspersonen von standespolitischen Gruppen
- Wiederherstellung der Souverän-Funktion der Vertreterversammlung. Gewährung einer unabhängigen juristischen Beratung der Vertreterversammlung und des Vertreterversammlungsvorsitz
- Herstellung von Transparenz und eines klar definierten Diskussionsprozesses zwischen Ausschüssen und Vertreterversammlung bei grundsätzlich neuen Verwaltungsentscheidungen.
- Jährliche Informationen zu Geldflüssen in der KV für jeden Vertragsarzt (Beispiel KV Schleswig-Holstein)
- Verpflichtende Erklärungen zu RLV+QZV Höhen und Honorarbescheiden, aus denen die Entscheidungsgrundlagen der Verwaltung nachvollziehbar zu erkennen sind
- Verpflichtende Einführung der Regelung: „Beratung vor Sanktionierung“
- Wiedereinführung des „Arztfalles“ statt des „Behandlungsfalles“ zur Berechnung des RLV für alle incl. BAG `s und MVZ’s
- Beendigung der Benachteiligung von Kooperationen durch Wachstumsverbot bei Neubesetzungen (sog. Jungpraxenregelung)
- Einsatz der KV, dass es aufgrund des kontinuierlichen Zuzugs und der durch aktuelle Migrationsbewegungen wachsenden Bevölkerung in Berlin, im Rahmen der Versorgungsplanung zu einem Zuwachs von Arztsitzen kommt, statt eines zuletzt von Politik und Kassen eingeforderten Rückbaus ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen.